Psychosoziale Prozessbegleitung

Das Erleben einer schweren Straftat ist häufig ein tiefer Einschnitt in das Leben der Betroffenen. Die Erstattung einer Strafanzeige, Vernehmungen, die Gerichtsverhandlung stellen zusätzliche Belastungen der Zeuginnen* dar, die mit vielen Fragen, Sorgen und Ängsten verbunden sind. Informationen, Gespräche und Begleitung können Verunsicherungen abbauen, stabilisieren und stärken.

Frauen* und Mädchen*, die Opfer einer schweren Gewalt- oder Sexualstraftat geworden sind, können eine Psychosoziale Prozessbegleiterin* beigeordnet bekommen. Auch in Fällen von Partnerschaftsgewalt kann der Frauen*notruf Hilfe anbieten.

Die Prozessbegleiterinnen* informieren Sie vor der Gerichtsverhandlung über die Dauer, den Ablauf, Ihre Rechte und Opferschutzmaßnahmen.

Am Tag der Gerichtsverhandlung begleiten wir Sie auch während Ihrer Aussage, überbrücken mit Ihnen mögliche Wartezeiten und besprechen alle auftauchenden Fragen.

Nach der Gerichtsverhandlung sprechen wir mit Ihnen über Ihre Eindrücke und Fragen zum Ausgang des Verfahrens. Bei Bedarf werden Ihnen weitergehende Unterstützungs- oder Beratungsangebote vermittelt.

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