Wir haben als Beratungsstelle nicht die Pflicht, Anzeige zu erstatten, wenn wir von einer Straftat erfahren und veranlassen auch nichts über den Kopf einer Frau hinweg. Grundsätzlich raten wir weder zu einer Anzeige noch davon ab. Wir informieren jedoch über Verfahrensabläufe und sprechen mögliche Folgen an. Der Frauennotruf führt keine Rechtsberatung durch. Zur Klärung juristischer Fragen verweisen wir an Anwältinnen. Wenn Sie bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht angeben, dass Sie Termine beim Frauennotruf wahrnehmen, kann es in Ausnahmefällen sein, dass die Beraterin als Zeugin geladen wird.
Psychosoziale Prozessbegleitung im Landgerichtsbezirk Lübeck
Frauen und Mädchen (ab 14 J.) , die wegen einer Gewalttat eine Anzeige erstatten wollen oder schon erstattet haben, können für das gesamte Ermittlung- und Strafverfahren im Frauennotruf fachlich qualifizierte Beratung, Unterstützung und Begleitung erhalten.
Unsere Angebote:
- Begleitung zur Polizei
- Informationen über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung
- Aufklärung über Rechte und Pflichten als Zeugin im Strafverfahren
- Gespräche über mögliche Ängste und Befürchtungen
- Vermittlung von AnwältInnen
- Begleitung zur Hauptverhandlung
- Nachgehende Beratung
Rechtsberatung
Rechtsberatung im Frauennotruf
Welche rechtlichen Hilfen gibt es gegen Bedrohung, Stalking, Gewalt in der Partnerschaft, sexuelle Gewalt und sexuellen Missbrauch?
Lübecker Rechtsanwältinnen informieren Sie und beantworten Ihre Fragen zu Anzeige, Strafverfahren, Nebenklage, Schutzanordnungen, Wohnungszuweisung, Kontaktverbot, Schmerzensgeld, Verjährungsfristen, Kosten...